Der Hintergrund für die Inhalte dieses Blogs
Eine Gruppe Osnabrücker Historiker hat beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege eine Erweiterung des Denkmalschutzes an der Johannisfreiheit beantragt. Konkret handelt es sich um die Erweiterung der unter Denkmalschutz stehenden Gruppe baulicher Anlagen „Johannisfreiheit“ um das Neustädter Rathaus und um Teile der Wegeverbindung „Johannisfreiheit“ und die Anerkennung der Wegeverbindung Johannisfreiheit als Einzeldenkmal.
Die Wegeverbindung Johannisfreiheit ist die Raumkante der
ersten Siedlungsfläche der Neustadt. Es ist einzigartig in Osnabrück und auch
überregional bedeutungsvoll, dass man diese Siedlungsfläche im heutigen
Stadtbild noch als multifunktionalen mittelalterlichen Zentralort erkennt.
Damit wird nicht in Frage gestellt, dass die Altstadt von
Osnabrück älter ist. Der Marktplatz mit dem Rathaus des Westfälischen Friedens
entstand jedoch wesentlich später. Auch die Domsfreiheit wurde im Laufe der
Geschichte umgestaltet. Nur die Johannisfreiheit zeigt die Raumaufteilung aus
der Zeit um 1011, als das Stift St. Johann gegründet wurde.
Die Antragsteller verweisen in ihren Anträgen auf den
Bebauungsplan B-73, der 1994 grundlegend geändert wurde. Er schreibt bis heute
die Verkehrsberuhigung und das Durchfahrtsverbot als Grundkonzeption für diesen
Bereich fest.
Diese planungsrechtliche Festschreibung sichert den Schutz
der Krankenhäuser vor den Einflüssen des Verkehrs und den historischen Kern der
Neustadt als kulturgeschichtliches Erbe im Stadtbild langfristig ab. Im
Gegenzug wurden die mittelalterlichen Strukturen im weiteren Umfeld der
Johanniskirche für die Bebauung durch die Krankenhäuser freigegeben.
Dieser heute noch rechtlich gültige Kompromiss wurde vom damaligen Stadtrat mit großer Mehrheit verabschiedet. Er wird nach Ansicht der Antragsteller im aktuell diskutierten Ratsbeschluss nicht berücksichtigt. Denn die Umwidmung zu einer Bustrasse verändert die Verkehrssituation an der Johannisfreiheit grundsätzlich. Auch die derzeit gültige Freigabe für den Buslinienverkehr bezieht sich auf Ersatzrouten bei Baumaßnahmen und nicht auf eine dauerhafte Nutzung. Der Ratsbeschluss widerspricht damit nach Ansicht der Antragsteller dem planungsrechtlich langfristig festgeschriebenen Schutz der Johannisfreiheit und der Krankenhäuser.
Die Johannisfreiheit wurde vor 25 Jahren mit Hilfe von Planungswettbewerben neu gestaltet. Die Umgestaltung hat ihre kulturhistorische Bedeutung im Stadtbild gestärkt. Trotz erkennbarer Alterung wird sie bis heute von Bürgerinnen und Bürgern, von Besuchern der Stadt und der Krankenhäuser als schöner und historisch wertvoller innerstädtischer Rückzugsort wahrgenommen. Das soll so bleiben.
Dieser Reiter des Blogs beschreibt die Geschichte des Bebauungsplanes B-73 und seine Umsetzung im Stadtbild.
Bedeutende Veränderungen seit der Nachkriegszeit
Nach dem Zweiten
Weltkrieg gab es im Umfeld der Johanniskirche noch deutlich identifizierbare
Reste der „alten“ Johannisfreiheit mit Gärten nördlich der Kirche und
Grünanlagen in den Höfen des Marienhospitals (MHO). Sie wurden seit dem Kriegsende
schrittweise bebaut.
1 Die Johannisfreiheit 1955
Es gibt die seit 1986 unter Denkmalschutz stehende Gruppe baulicher
Anlagen „Johannisfreiheit“, vgl. Abbildung 2. Diese ist jedoch nur ein kleiner Teil der ursprünglich
viel größeren historischen Johannisfreiheit. Sie umfasst den Kernbereich
unmittelbar um die Kirche herum und Teile des Kirchenbesitzes nördlich von ihr.
Denn in diesen war bis ca. 2012 der ursprünglich grüne Charakter der
Johannisfreiheit erhalten geblieben. Dann konnte der Denkmalschutz die Bebauung
der Grünanlagen im Garten des Waisenhauses nicht mehr verhindern. Mit den 2026
in Planung befindlichen Erweiterungsvorhaben des Christlichen Kinderhospitals
Osnabrück (CKO) wird dieser Bereich seinen ehemals grünen Charakter komplett
verlieren.
2 Unter Denkmalschutz
stehende Gruppe baulicher Anlagen „Johannisfreiheit“ (Denkmalatlas)
3 Der Bebauungsplan B-73, 11 Änderung von 2022
Der Bereich des Marienhospitals (MHO) ist nicht denkmalgeschützt.
Daher können bis heute Erweiterungen und Neubauten die mittelalterlichen
Stadtstrukturen ersetzen, etwa die Pfaffenstraße. Die aktuell geplanten
Baumaßnahmen werden die letzten Reste der Pfaffenstraße überbauen.
Die
Verdichtung und Aufgabe des historischen Stadtbildes südlich der Johannisfreiheit
ist im Bebauungsplan B-73 festgeschrieben, vgl. Abbildung 3. Dieser
Bebauungsplan wurde 1994 grundlegend überarbeitet. In ihm ist auch der Schutz
der Wegefläche Johannisfreiheit von der Kreuzung Johannisstraße bis zur Detmarstraße
als verkehrsberuhigte Zone mit Durchfahrtsverbot festgeschrieben. Dieser Schutz
berücksichtigt die über tausendjährige Bedeutung der Wegeverbindung.
Mit dem
Beschluss vom 1. Oktober 2024 übergeht der Rat der Stadt Osnabrück den im
Bebauungsplan B-73 planungsrechtlich festgeschriebenen Schutz der
Johannisfreiheit. Wesentliche Reste der historischen Johannisfreiheit drohen zerstört zu werden, ohne dass die planungsrechtliche Grundlage förmlich geändert wurde. Das Landesamt für
Denkmalpflege war gemäß telefonischer Auskunft auf Nachfrage der Antragsteller
nicht eingebunden.
In dieser
Unterlage werden wichtige Schritte der Bebauungsplanänderungen beschrieben,
die Relevanz für den Denkmalschutz und das heutige Aussehen der
Johannisfreiheit haben.
1994: Neuausrichtung
des B-Plans
Anfang der 1990er Jahre wurde im Zusammenhang mit der Aufgabe der
Eisengießerei Weymann am Petersburger Wall das Viertel rund um den historischen
Salzmarkt zum Sanierungsgebiet. Es war die letzte große innerstädtische Fläche
mit noch sichtbaren Kriegsschäden. Auch das Marienhospital meldete
Erweiterungsbedarf an. Der existierende Bebauungsplan erfasste die notwendigen
Veränderungen nur unzureichend.
Der Bebauungsplan B73 wurde daher 1994 durch die 3. Änderung
grundlegend über-arbeitet und nach Genehmigung in Kraft gesetzt.
Mit dieser Überarbeitung begann eine grundlegende Neuausrichtung der historischen Johannisfreiheit. Sie war bis
dahin in Teilen als Rest des ehemaligen kirchlichen Immunitätsbezirks im
Stadtbild sichtbar. Das gilt insbesondere für die südliche Abgrenzung
(Pfaffenstraße).
Gleichzeitig
wurde der Schutz der Johannisfreiheit als für die Stadtentwicklung bedeutsame
Wegeverbindung im Bebauungsplan planungsrechtlich vorbereitet.
In der Begründung zur 3. Änderung heißt es zu einer neuen Zufahrt
zum MHO an der Bischofsstraße:
„Die neue Krankenhauszufahrt wird langfristig
die Haupterschließung des Marienhospitals aufnehmen ..."
Damit wurde
die Hauptzufahrt zum MHO von der Johannisfreiheit nach Osten verlegt. Dieses war
eine Grundvoraussetzung für die folgende Verkehrsberuhigung der Johannisfreiheit.
Das Luftbild von 1993 zeigt die Situation der Johannisfreiheit zu dieser Zeit, vgl.
Abbildung 4.
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4 Luftbild 1993, Stadtbild
zur Zeit der Bebauungsplanänderung |
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Johannisfreiheit: Durchgangsstraße Pfaffenstraße: Deutlich erkennbar Nördlich der Kirche: Für die Johannisfreiheit typische
große Grünflächen Eingang MHO: Johannisfreiheit Neustädter Rathaus: Nicht saniert |
Zur
Jahrtausendwende war keine Veränderung im Stadtbild als Folge der Bebauungsplanänderung
eingetreten, vgl. Abbildung 5.
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5 Das Luftbild von 1999
zeigt noch keine Veränderungen gegenüber der Ausgangssituation |
Frage zum Nachdenken:
Ein Bebauungsplan ist kein Wunschzettel – er ist geltendes Recht. Wusstest Du, dass die Verkehrsberuhigung der Johannisfreiheit seit 1994 geplant war? Und dass sie seitdem rechtlich festgeschrieben und mehrfach bestätigt wurde?
2001: Die B-Plan
Realisierung beginnt mit der Verkehrsberuhigung der Johannisfreiheit
In der 4. Änderung des Bebauungsplans B-73 wurde 2001 festgelegt [Vorlage 5184/1, Ratsbeschluss vom 04.12.2001]:
„Das
Krankenhaus wird in seiner nächsten Entwicklungsstufe auf der Ostseite einen
völlig neuen Eingangsbereich mit neuer Hauptvorfahrt erhalten."
Die Verlegung
der Hauptzufahrt auf die Ostseite des Geländes (Bischofsstraße) wurde
planungsrechtlich angelegt, bestätigt und wurde in der Folge durch den Ausbau
des Parkhauses an der Bischofsstraße baulich vollzogen.
2002 waren die ersten Veränderungen im Luftbild sichtbar:
- Die Johannisfreiheit war verkehrsberuhigt. Es bestand ein Durchfahrtsverbot.
- Das Neustädter Rathaus war saniert und zu einem Ankerpunkt mit Gastronomie am westlichen Ende der Johannisfreiheit ausgebaut.
- Die Reste der Pfaffenstraße verschwanden weiter im neuen Stadtbild.
Frage zum Nachdenken:
2002 wurde die Johannisfreiheit verkehrsberuhigt – das Ergebnis eines jahrelangen Planungsprozesses. Das Neustädter Rathaus wurde saniert. Ein Kompromiss, der von allen Beteiligten mitgetragen wurde. Wusstest Du, dass dieser Zustand planungsrechtlich als dauerhaft festgeschrieben gilt?
2005: Die Verlegung des
MHO-Eingangs ist abgeschlossen
Im Luftbild
von 2005 hat ein Neubau des MHO südlich der ehemaligen Pfaffenstraße die ehemalige
Wohnbebauung ersetzt. Die Straße selbst war nun überbaut. Das Parkhaus östlich
der Bischofsstraße war erweitert. Der Haupteingang des MHO wurde in den
östlichen Bereich verlegt, vgl. Abbildung 7.
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7 Luftbild 2005 mit dem
Neubau des MHO über der Pfaffenstraße und dem erweiterten Parkhaus Frage zum
Nachdenken:
Mit dem Neubau des Marienhospitals 2005 wurde die Pfaffenstraße
überbaut – eine Straße, die seit über 1.000 Jahren im Halbkreis um die
Johanniskirche verlief. Das war Teil des Kompromisses von 1994: Bebauung hier,
Schutz dort. Frag Kandidatinnen und Kandidaten: Gilt ein solcher Kompromiss nicht
mehr, wenn er anderen Entscheidungen im Weg steht? Was bleibt auf der Strecke? |
2010: Das
CKO wird gebaut
Wie vorstehend
nachgewiesen, wurde die Wegefläche Johannisfreiheit VOR der Planung und dem Bau
des CKO verkehrsberuhigt. Das ist wichtig, um die weiteren
Bebauungsplanänderungen zu verstehen.
Nach Abschluss der Baumaßnahmen des MHO inklusive der Verlegung des
Haupteingangs von der Johannisfreiheit an die Bischofsstraße wurde das CKO
realisiert. Seine Planung besagte ausdrücklich, den Haupteingang des MHO als
Zufahrt zu nutzen, die fußläufige Erschließung jedoch über die Johannisfreiheit
umzusetzen.
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Das CKO wurde mit der 9. Änderung des Bebauungsplanes B-73 im Jahr 2010 planungsrechtlich festgeschrieben. Der Zugang des CKO wurde dabei an der Johannisfreiheit angeordnet. Die Begründung zur 9. Änderung des Bebauungsplanes B-73 (Beschluss des Rates der Stadt Osnabrück vom 09.03.2010) hält hierzu ausdrücklich fest [Begründung Bebauungsplan Nr. 73 – Johannisfreiheit/Petersburger Wall – 9. Änderung, beschleunigtes Verfahren, Stadt Osnabrück, 04.02.2010, Abschnitt C, Ziffer 3]:
„Im westlichen
Bereich des Grundstücks der Niels-Stensen-Kliniken (Marienhospital) wird
derzeit das Christliche Kinderhospital mit Zugang von der Johannisfreiheit
errichtet."
Und zur
Verkehrssituation:
„Die verkehrliche
Erschließung soll im Bereich der Wassermannstraße und der Johannisfreiheit unverändert bleiben."
Diese Planungsabsicht wurde auch in den öffentlich einsehbaren Entwürfen des Realisierungswettbewerbs zum Bau des CKO dokumentiert (2006). Exemplarisch belegt dies der mit einem Ankauf ausgezeichnete Entwurf der Architektengruppe Schweitzer + Partner, Braunschweig [Planungsgruppe Schweitzer GmbH, Wettbewerbsbeitrag Christliches Kinderhospital Osnabrück, Ankauf, 2006; abrufbar unter: www.planungsgruppe-schweitzer.de/osnabrueck-christliches-kinderhospital-wettbewerb.html]:
„Während der Zugang an der
Johannesfreiheit der rein fußläufigen Erschließung aus der Innenstadt oder von
öffentlichen Nahverkehrsmitteln dient, bietet der Zugang über die Eingangshalle
des Marienhospitals die Erschließung für Besucher und ambulante Patienten mit
PKW über die Vorfahrt des Krankenhauses oder von der Parkgarage an der
Bischoffstraße kommend. Somit bleibt der
Fahrverkehr auf den Zufahrtsbereich des Marienhospitals konzentriert, während
der verkehrsberuhigte Charakter des Quartiers Johannesfreiheit / Kirche St.
Johann unterstützt wird."
Die
Verkehrsberuhigung und das Durchfahrtverbot der Johannisfreiheit wurden damit im
Bebauungsplan festgeschrieben und im Planungswettbewerb bestätigt.
Frage zum Nachdenken:
Das Christliche Kinderhospital wurde gebaut – mit dem ausdrücklichen Versprechen, dass die Johannisfreiheit ruhig bleibt. Dieses Versprechen steht im Bebauungsplan. Frag Kandidatinnen und Kandidaten: Was passiert, wenn ein Ratsbeschluss ein solches Versprechen bricht?
2014: Die
Nebengebäude des CKO entstehen
Bis 2014
entstanden nördlich der Johanniskirche die Nebengebäude des CKO. Somit wurde
die letzte für die historische Johannisfreiheit charakteristische große Grünfläche
am ehemaligen Waisenhauses bebaut, vgl. Abbildung 10. Diese Bebauung wurde trotz des Denkmalschutzes
genehmigt und umgesetzt. Für diesen Bereich existiert kein Bebauungsplan.
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10 Luftbild 2014, mit dem
CKO Hauptgebäude und der im Bau befindlichen Erweiterung nördlich der Kirche |
2017 war die bisher letzte große Bauphase auf der Johannisfreiheit
abgeschlossen, vgl. Abbildung 11.
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11 Luftbild 2017, nach
Abschluss der letzten großen Bauphase des CKO |
Frage zum Nachdenken:
2014 wurde die letzte große Grünfläche im Kernbereich der Johannisfreiheit bebaut – trotz Denkmalschutz. Frag Kandidatinnen und Kandidaten: Wie ist das möglich? Und wer hat damals nachgefragt?
2022: Die 11. Änderung des
Bebauungsplanes
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12 Luftbild 2023, an der
Bischofsstraße soll ein Neubau entstehen |
In der 11.
Änderung von 2022 wird in den städtebaulichen Festsetzungen das langfristige
Planungsziel aus den vorangegangenen Änderungen bestätigt:
„Die Grundkonzeption der ursprünglichen Planung wird nicht in ihren Grundzügen
berührt.“
Der aktuelle
Haupteingang des MHO, und damit die verkehrliche Erschließung des CKO, soll
durch einen Neubau direkt an der Grundstücksgrenze der Bischofsstraße ersetzt
werden, vgl. 13. Derzeit liegt dieser Eingang etwas
zurückliegend an der ehemaligen Pfaffenstraße. Konkret heißt es in den
Festsetzungen:
"Durch die Neubauplanung wird
der Eingangsbereich des Klinikums komplett neugestaltet und baulich deutlich in
Richtung Bischofsstraße vorgezogen."
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13 geplanter Neubau des MHO an der Bischofsstraße mit
neuem Haupteingang |
Die Beziehung des vorliegenden
Änderungsbereiches zum denkmalgeschützten Umfeld wird in der Bestandsanalyse
dieser Änderung des Bebauungsplanes beschrieben:
„Nördlich an den
Planbereich angrenzend liegen weitere Gebäude, die zum Klinikbereich gehören
und Gebäude der nahegelegenen Johanniskirchengemeinde. Zum Teil besteht bei
diesen Gebäuden Denkmalschutz“.
Die
Beschreibung unterlässt jedoch den Hinweis auf die unmittelbar angrenzende Gruppe
baulicher Anlagen, für die der Denkmalschutz nach § 3 Abs. 3 des NDSchG gilt. Diese
Nichtbeachtung setzt sich in den städtebaulichen Festsetzungen fort, in denen
lediglich auf die Einzeldenkmale an der Johannisfreiheit hingewiesen wird:
„In den Bereichen entlang der Johannisfreiheit orientieren sich die
Gebäudehöhen an den gegenüberliegenden denkmalgeschützten Gebäuden.“
Die Verkehrsberuhigung der Straße Johannisfreiheit wird nicht ausdrücklich aufgehoben, daher gilt die allgemeine Festsetzung, dass die Grundkonzeption der ursprünglichen Planung nicht berührt wird, siehe oben.
Frage zum
Nachdenken:
Die 11.
Änderung des Bebauungsplans von 2022 bestätigt ausdrücklich: Die
Grundkonzeption wird nicht berührt. Die Verkehrsberuhigung gilt weiterhin. Zwei
Jahre später beschließt der Stadtrat das Gegenteil – ohne das Verfahren zu
ändern. Frag Kandidatinnen und Kandidaten: Wie verlässlich sind städtebauliche
Planungsentscheidungen, wenn sie so kurzfristig aufgehoben werden können?
2024: Wesentliche Reste der historischen Johannisfreiheit drohen zerstört zu werden, ohne dass die planungsrechtliche Grundlage förmlich geändert wurde.
Die Konsequenzen der Ratsbeschlüsse seit Oktober 2024 für die Johannisfreiheit sind:
Der Rückbau der heutigen verkehrsberuhigten Zone und schmalen Verbindung zwischen den Krankenhäusern.
- Der Verzicht auf die Grünanlagen entlang der Straße.
- Die Verbreiterung der Fahrbahn auf bis zu 14 m.
- Der Ersatz des Pflasters durch eine Betonfläche wie in der Johannisstraße.
- Die Aufhebung einer im Bebauungsplan B-73 (9. Änderung, 2010) verankerten Verkehrsberuhigung ohne förmliches Änderungsverfahren.
Frage zum Nachdenken:
Der Bebauungsplan B-73 schützt die Johannisfreiheit seit über 30 Jahren. Er wurde nie förmlich geändert.
Frag Kandidatinnen und Kandidaten: Wie ist das möglich? Und wer fragt danach?
Fazit
Der Ratsbeschluss vom 1. Oktober 2024 ("Neumarktfriede") mit dem Umbau der Johannisfreiheit zu einer Bustrasse
- widerspricht den langfristigen im Rat beschlossenen städtebaulichen Planungen, die auch die Johannisfreiheit mit ihrer historischen Bedeutung schützen,
- verstößt vermutlich gegen geltendes Planungsrecht (Bebauungsplan B-73)
Zusammen mit
den Änderungen der vergangenen 20 Jahre und den Bevorstehenden nördlich der
Kirche an den Gebäuden des CKO wurde und wird die Johannisfreiheit als Denkmal und
wesentlicher Teil der Osnabrücker Stadtgeschichte de facto aufgegeben. Bei
dieser Einschätzung sind weitere Änderungen auf der historischen
Johannisfreiheit (MHO) nicht einmal berücksichtigt, weil die betroffene Fläche
nicht unter Denkmalschutz steht.
Die Dimension
dieser Entwicklung kann man in Osnabrück nur mit dem Abriss und dem Ausbau der
Dielinger Straße Mitte der 70er Jahre vergleichen, was heute vielfach als
Fehler bezeichnet wird.
Daher muss der
Denkmalschutz der historischen Johannisfreiheit gestärkt werden.