Bebauungspläne

Der Hintergrund für die Inhalte dieses Blogs

Eine Gruppe Osnabrücker Historiker hat beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege eine Erweiterung des Denkmalschutzes an der Johannisfreiheit beantragt. Konkret handelt es sich um die Erweiterung der unter Denkmalschutz stehenden Gruppe baulicher Anlagen „Johannisfreiheit“ um das Neustädter Rathaus und um Teile der Wegeverbindung „Johannisfreiheit“ und die Anerkennung der Wegeverbindung Johannisfreiheit als Einzeldenkmal.

Die Wegeverbindung Johannisfreiheit ist die Raumkante der ersten Siedlungsfläche der Neustadt. Es ist einzigartig in Osnabrück und auch überregional bedeutungsvoll, dass man diese Siedlungsfläche im heutigen Stadtbild noch als multifunktionalen mittelalterlichen Zentralort erkennt.

Damit wird nicht in Frage gestellt, dass die Altstadt von Osnabrück älter ist. Der Marktplatz mit dem Rathaus des Westfälischen Friedens entstand jedoch wesentlich später. Auch die Domsfreiheit wurde im Laufe der Geschichte umgestaltet. Nur die Johannisfreiheit zeigt die Raumaufteilung aus der Zeit um 1011, als das Stift St. Johann gegründet wurde.

Die Antragsteller verweisen in ihren Anträgen auf den Bebauungsplan B-73, der 1994 grundlegend geändert wurde. Er schreibt bis heute die Verkehrsberuhigung und das Durchfahrtsverbot als Grundkonzeption für diesen Bereich fest.

Diese planungsrechtliche Festschreibung sichert den Schutz der Krankenhäuser vor den Einflüssen des Verkehrs und den historischen Kern der Neustadt als kulturgeschichtliches Erbe im Stadtbild langfristig ab. Im Gegenzug wurden die mittelalterlichen Strukturen im weiteren Umfeld der Johanniskirche für die Bebauung durch die Krankenhäuser freigegeben.

Dieser heute noch rechtlich gültige Kompromiss wurde vom damaligen Stadtrat mit großer Mehrheit verabschiedet. Er wird nach Ansicht der Antragsteller im aktuell diskutierten Ratsbeschluss nicht berücksichtigt. Denn die Umwidmung zu einer Bustrasse verändert die Verkehrssituation an der Johannisfreiheit grundsätzlich. Auch die derzeit gültige Freigabe für den Buslinienverkehr bezieht sich auf Ersatzrouten bei Baumaßnahmen und nicht auf eine dauerhafte Nutzung. Der Ratsbeschluss widerspricht damit nach Ansicht der Antragsteller dem planungsrechtlich langfristig festgeschriebenen Schutz der Johannisfreiheit und der Krankenhäuser.

Die Johannisfreiheit wurde vor 25 Jahren mit Hilfe von Planungswettbewerben neu gestaltet. Die Umgestaltung hat ihre kulturhistorische Bedeutung im Stadtbild gestärkt. Trotz erkennbarer Alterung wird sie bis heute von Bürgerinnen und Bürgern, von Besuchern der Stadt und der Krankenhäuser als schöner und historisch wertvoller innerstädtischer Rückzugsort wahrgenommen. Das soll so bleiben.

Dieser Reiter des Blogs beschreibt die Geschichte des Bebauungsplanes B-73 und seine Umsetzung im Stadtbild.

Bedeutende Veränderungen seit der Nachkriegszeit

Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es im Umfeld der Johanniskirche noch deutlich identifizierbare Reste der „alten“ Johannisfreiheit mit Gärten nördlich der Kirche und Grünanlagen in den Höfen des Marienhospitals (MHO). Sie wurden seit dem Kriegsende schrittweise bebaut.


1 Die Johannisfreiheit 1955

Es gibt die seit 1986 unter Denkmalschutz stehende Gruppe baulicher Anlagen „Johannisfreiheit“, vgl. Abbildung 2. Diese ist jedoch nur ein kleiner Teil der ursprünglich viel größeren historischen Johannisfreiheit. Sie umfasst den Kernbereich unmittelbar um die Kirche herum und Teile des Kirchenbesitzes nördlich von ihr. Denn in diesen war bis ca. 2012 der ursprünglich grüne Charakter der Johannisfreiheit erhalten geblieben. Dann konnte der Denkmalschutz die Bebauung der Grünanlagen im Garten des Waisenhauses nicht mehr verhindern. Mit den 2026 in Planung befindlichen Erweiterungsvorhaben des Christlichen Kinderhospitals Osnabrück (CKO) wird dieser Bereich seinen ehemals grünen Charakter komplett verlieren.


2 Unter Denkmalschutz stehende Gruppe baulicher Anlagen „Johannisfreiheit“ (Denkmalatlas)


3 Der Bebauungsplan B-73, 11 Änderung von 2022

 

Der Bereich des Marienhospitals (MHO) ist nicht denkmalgeschützt. Daher können bis heute Erweiterungen und Neubauten die mittelalterlichen Stadtstrukturen ersetzen, etwa die Pfaffenstraße. Die aktuell geplanten Baumaßnahmen werden die letzten Reste der Pfaffenstraße überbauen.

Die Verdichtung und Aufgabe des historischen Stadtbildes südlich der Johannisfreiheit ist im Bebauungsplan B-73 festgeschrieben, vgl. Abbildung 3.  Dieser Bebauungsplan wurde 1994 grundlegend überarbeitet. In ihm ist auch der Schutz der Wegefläche Johannisfreiheit von der Kreuzung Johannisstraße bis zur Detmarstraße als verkehrsberuhigte Zone mit Durchfahrtsverbot festgeschrieben. Dieser Schutz berücksichtigt die über tausendjährige Bedeutung der Wegeverbindung.

Mit dem Beschluss vom 1. Oktober 2024 übergeht der Rat der Stadt Osnabrück den im Bebauungsplan B-73 planungsrechtlich festgeschriebenen Schutz der Johannisfreiheit. Wesentliche Reste der historischen Johannisfreiheit drohen zerstört zu werden, ohne dass die planungsrechtliche Grundlage förmlich geändert wurde. Das Landesamt für Denkmalpflege war gemäß telefonischer Auskunft auf Nachfrage der Antragsteller nicht eingebunden.

In dieser Unterlage werden wichtige Schritte der Bebauungsplanänderungen beschrieben, die Relevanz für den Denkmalschutz und das heutige Aussehen der Johannisfreiheit haben.

1994: Neuausrichtung des B-Plans

Anfang der 1990er Jahre wurde im Zusammenhang mit der Aufgabe der Eisengießerei Weymann am Petersburger Wall das Viertel rund um den historischen Salzmarkt zum Sanierungsgebiet. Es war die letzte große innerstädtische Fläche mit noch sichtbaren Kriegsschäden. Auch das Marienhospital meldete Erweiterungsbedarf an. Der existierende Bebauungsplan erfasste die notwendigen Veränderungen nur unzureichend.

Der Bebauungsplan B73 wurde daher 1994 durch die 3. Änderung grundlegend über-arbeitet und nach Genehmigung in Kraft gesetzt.

Mit dieser Überarbeitung begann eine grundlegende Neuausrichtung der historischen  Johannisfreiheit. Sie war bis dahin in Teilen als Rest des ehemaligen kirchlichen Immunitätsbezirks im Stadtbild sichtbar. Das gilt insbesondere für die südliche Abgrenzung (Pfaffenstraße).

Gleichzeitig wurde der Schutz der Johannisfreiheit als für die Stadtentwicklung bedeutsame Wegeverbindung im Bebauungsplan planungsrechtlich vorbereitet.

In der Begründung zur 3. Änderung heißt es zu einer neuen Zufahrt zum MHO an der Bischofsstraße:

 „Die neue Krankenhauszufahrt wird langfristig die Haupterschließung des Marienhospitals aufnehmen ..."

Damit wurde die Hauptzufahrt zum MHO von der Johannisfreiheit nach Osten verlegt. Dieses war eine Grundvoraussetzung für die folgende Verkehrsberuhigung der Johannisfreiheit. Das Luftbild von 1993 zeigt die Situation der Johannisfreiheit zu dieser Zeit, vgl. Abbildung 4.


4 Luftbild 1993, Stadtbild zur Zeit der Bebauungsplanänderung

Johannisfreiheit: Durchgangsstraße

Pfaffenstraße: Deutlich erkennbar

Nördlich der Kirche: Für die Johannisfreiheit typische große Grünflächen

Eingang MHO: Johannisfreiheit

Neustädter Rathaus: Nicht saniert

Zur Jahrtausendwende war keine Veränderung im Stadtbild als Folge der Bebauungsplanänderung eingetreten, vgl. Abbildung 5.


5 Das Luftbild von 1999 zeigt noch keine Veränderungen gegenüber der Ausgangssituation

Frage zum Nachdenken:  

Ein Bebauungsplan ist kein Wunschzettel – er ist geltendes Recht. Wusstest Du, dass die Verkehrsberuhigung der Johannisfreiheit seit 1994 geplant war? Und dass sie seitdem rechtlich festgeschrieben und mehrfach bestätigt wurde?

 

2001: Die B-Plan Realisierung beginnt mit der Verkehrsberuhigung der Johannisfreiheit

In der 4. Änderung des Bebauungsplans B-73 wurde 2001 festgelegt [Vorlage 5184/1, Ratsbeschluss vom 04.12.2001]:

Das Krankenhaus wird in seiner nächsten Entwicklungsstufe auf der Ostseite einen völlig neuen Eingangsbereich mit neuer Hauptvorfahrt erhalten."

Die Verlegung der Hauptzufahrt auf die Ostseite des Geländes (Bischofsstraße) wurde planungsrechtlich angelegt, bestätigt und wurde in der Folge durch den Ausbau des Parkhauses an der Bischofsstraße baulich vollzogen.

2002 waren die ersten Veränderungen im Luftbild sichtbar:

  • Die Johannisfreiheit war verkehrsberuhigt. Es bestand ein Durchfahrtsverbot.
  • Das Neustädter Rathaus war saniert und zu einem Ankerpunkt mit Gastronomie am westlichen Ende der Johannisfreiheit ausgebaut.
  • Die Reste der Pfaffenstraße verschwanden weiter im neuen Stadtbild.


6 Luftbild 2002 mit der nun verkehrsberuhigten Johannisfreiheit und dem sanierten Rathaus


Frage zum Nachdenken:

2002 wurde die Johannisfreiheit verkehrsberuhigt – das Ergebnis eines jahrelangen Planungsprozesses. Das Neustädter Rathaus wurde saniert. Ein Kompromiss, der von allen Beteiligten mitgetragen wurde. Wusstest Du, dass dieser Zustand planungsrechtlich als dauerhaft festgeschrieben gilt?


2005: Die Verlegung des MHO-Eingangs ist abgeschlossen

Im Luftbild von 2005 hat ein Neubau des MHO südlich der ehemaligen Pfaffenstraße die ehemalige Wohnbebauung ersetzt. Die Straße selbst war nun überbaut. Das Parkhaus östlich der Bischofsstraße war erweitert. Der Haupteingang des MHO wurde in den östlichen Bereich verlegt, vgl. Abbildung 7.


7 Luftbild 2005 mit dem Neubau des MHO über der Pfaffenstraße und dem erweiterten Parkhaus

Frage zum Nachdenken:

Mit dem Neubau des Marienhospitals 2005 wurde die Pfaffenstraße überbaut – eine Straße, die seit über 1.000 Jahren im Halbkreis um die Johanniskirche verlief. Das war Teil des Kompromisses von 1994: Bebauung hier, Schutz dort. Frag Kandidatinnen und Kandidaten: Gilt ein solcher Kompromiss nicht mehr, wenn er anderen Entscheidungen im Weg steht? Was bleibt auf der Strecke?


2010: Das CKO wird gebaut

Wie vorstehend nachgewiesen, wurde die Wegefläche Johannisfreiheit VOR der Planung und dem Bau des CKO verkehrsberuhigt. Das ist wichtig, um die weiteren Bebauungsplanänderungen zu verstehen.

Nach Abschluss der Baumaßnahmen des MHO inklusive der Verlegung des Haupteingangs von der Johannisfreiheit an die Bischofsstraße wurde das CKO realisiert. Seine Planung besagte ausdrücklich, den Haupteingang des MHO als Zufahrt zu nutzen, die fußläufige Erschließung jedoch über die Johannisfreiheit umzusetzen.


Das CKO wurde mit der 9. Änderung des Bebauungsplanes B-73 im Jahr 2010 planungsrechtlich festgeschrieben. Der Zugang des CKO wurde dabei an der Johannisfreiheit angeordnet. Die Begründung zur 9. Änderung des Bebauungsplanes B-73 (Beschluss des Rates der Stadt Osnabrück vom 09.03.2010) hält hierzu ausdrücklich fest [Begründung Bebauungsplan Nr. 73 – Johannisfreiheit/Petersburger Wall – 9. Änderung, beschleunigtes Verfahren, Stadt Osnabrück, 04.02.2010, Abschnitt C, Ziffer 3]:

Im westlichen Bereich des Grundstücks der Niels-Stensen-Kliniken (Marienhospital) wird derzeit das Christliche Kinderhospital mit Zugang von der Johannisfreiheit errichtet."

Und zur Verkehrssituation:

Die verkehrliche Erschließung soll im Bereich der Wassermannstraße und der Johannisfreiheit unverändert bleiben."

Diese Planungsabsicht wurde auch in den öffentlich einsehbaren Entwürfen des Realisierungswettbewerbs zum Bau des CKO dokumentiert (2006). Exemplarisch belegt dies der mit einem Ankauf ausgezeichnete Entwurf der Architektengruppe Schweitzer + Partner, Braunschweig [Planungsgruppe Schweitzer GmbH, Wettbewerbsbeitrag Christliches Kinderhospital Osnabrück, Ankauf, 2006; abrufbar unter: www.planungsgruppe-schweitzer.de/osnabrueck-christliches-kinderhospital-wettbewerb.html]:

Während der Zugang an der Johannesfreiheit der rein fußläufigen Erschließung aus der Innenstadt oder von öffentlichen Nahverkehrsmitteln dient, bietet der Zugang über die Eingangshalle des Marienhospitals die Erschließung für Besucher und ambulante Patienten mit PKW über die Vorfahrt des Krankenhauses oder von der Parkgarage an der Bischoffstraße kommend. Somit bleibt der Fahrverkehr auf den Zufahrtsbereich des Marienhospitals konzentriert, während der verkehrsberuhigte Charakter des Quartiers Johannesfreiheit / Kirche St. Johann unterstützt wird." [Planungsgruppe Schweitzer GmbH, Wettbewerbsbeitrag Christliches Kinderhospital Osnabrück, Ankauf, 2006; abrufbar unter: www.planungsgruppe-schweitzer.de/osnabrueck-christliches-kinderhospital-wettbewerb.html]

Die Verkehrsberuhigung und das Durchfahrtverbot der Johannisfreiheit wurden damit im Bebauungsplan festgeschrieben und im Planungswettbewerb bestätigt.

Frage zum Nachdenken: 

Das Christliche Kinderhospital wurde gebaut – mit dem ausdrücklichen Versprechen, dass die Johannisfreiheit ruhig bleibt. Dieses Versprechen steht im Bebauungsplan. Frag Kandidatinnen und Kandidaten: Was passiert, wenn ein Ratsbeschluss ein solches Versprechen bricht?


2014: Die Nebengebäude des CKO entstehen

Bis 2014 entstanden nördlich der Johanniskirche die Nebengebäude des CKO. Somit wurde die letzte für die historische Johannisfreiheit charakteristische große Grünfläche am ehemaligen Waisenhauses bebaut, vgl. Abbildung 10. Diese Bebauung wurde trotz des Denkmalschutzes genehmigt und umgesetzt. Für diesen Bereich existiert kein Bebauungsplan.


10 Luftbild 2014, mit dem CKO Hauptgebäude und der im Bau befindlichen Erweiterung nördlich der Kirche


2017 war die bisher letzte große Bauphase auf der Johannisfreiheit abgeschlossen, vgl. Abbildung 11.


11 Luftbild 2017, nach Abschluss der letzten großen Bauphase des CKO


Frage zum Nachdenken:

2014 wurde die letzte große Grünfläche im Kernbereich der Johannisfreiheit bebaut – trotz Denkmalschutz. Frag Kandidatinnen und Kandidaten: Wie ist das möglich? Und wer hat damals nachgefragt?

 

2022: Die 11. Änderung des Bebauungsplanes


12 Luftbild 2023, an der Bischofsstraße soll ein Neubau entstehen

In der 11. Änderung von 2022 wird in den städtebaulichen Festsetzungen das langfristige Planungsziel aus den vorangegangenen Änderungen bestätigt:

„Die Grundkonzeption der ursprünglichen Planung wird nicht in ihren Grundzügen berührt.“

Der aktuelle Haupteingang des MHO, und damit die verkehrliche Erschließung des CKO, soll durch einen Neubau direkt an der Grundstücksgrenze der Bischofsstraße ersetzt werden, vgl. 13. Derzeit liegt dieser Eingang etwas zurückliegend an der ehemaligen Pfaffenstraße. Konkret heißt es in den Festsetzungen:

"Durch die Neubauplanung wird der Eingangsbereich des Klinikums komplett neugestaltet und baulich deutlich in Richtung Bischofsstraße vorgezogen."


13 geplanter Neubau des MHO an der Bischofsstraße mit neuem Haupteingang


Die Beziehung des vorliegenden Änderungsbereiches zum denkmalgeschützten Umfeld wird in der Bestandsanalyse dieser Änderung des Bebauungsplanes beschrieben:

„Nördlich an den Planbereich angrenzend liegen weitere Gebäude, die zum Klinikbereich gehören und Gebäude der nahegelegenen Johanniskirchengemeinde. Zum Teil besteht bei diesen Gebäuden Denkmalschutz“.


Die Beschreibung unterlässt jedoch den Hinweis auf die unmittelbar angrenzende Gruppe baulicher Anlagen, für die der Denkmalschutz nach § 3 Abs. 3 des NDSchG gilt. Diese Nichtbeachtung setzt sich in den städtebaulichen Festsetzungen fort, in denen lediglich auf die Einzeldenkmale an der Johannisfreiheit hingewiesen wird:

„In den Bereichen entlang der Johannisfreiheit orientieren sich die Gebäudehöhen an den gegenüberliegenden denkmalgeschützten Gebäuden.“


Die Verkehrsberuhigung der Straße Johannisfreiheit wird nicht ausdrücklich aufgehoben, daher gilt die allgemeine Festsetzung, dass die Grundkonzeption der ursprünglichen Planung nicht berührt wird, siehe oben.

Frage zum Nachdenken:

Die 11. Änderung des Bebauungsplans von 2022 bestätigt ausdrücklich: Die Grundkonzeption wird nicht berührt. Die Verkehrsberuhigung gilt weiterhin. Zwei Jahre später beschließt der Stadtrat das Gegenteil – ohne das Verfahren zu ändern. Frag Kandidatinnen und Kandidaten: Wie verlässlich sind städtebauliche Planungsentscheidungen, wenn sie so kurzfristig aufgehoben werden können?


2024: Wesentliche Reste der historischen Johannisfreiheit drohen zerstört zu werden, ohne dass die planungsrechtliche Grundlage förmlich geändert wurde.

Die Konsequenzen der Ratsbeschlüsse seit Oktober 2024 für die Johannisfreiheit sind:

Der Rückbau der heutigen verkehrsberuhigten Zone und schmalen Verbindung zwischen den Krankenhäusern.

  • Der Verzicht auf die Grünanlagen entlang der Straße.
  • Die Verbreiterung der Fahrbahn auf bis zu 14 m.
  • Der Ersatz des Pflasters durch eine Betonfläche wie in der Johannisstraße.
  • Die Aufhebung einer im Bebauungsplan B-73 (9. Änderung, 2010) verankerten Verkehrsberuhigung ohne förmliches Änderungsverfahren.

Frage zum Nachdenken:

Der Bebauungsplan B-73 schützt die Johannisfreiheit seit über 30 Jahren. Er wurde nie förmlich geändert.

Frag Kandidatinnen und Kandidaten: Wie ist das möglich? Und wer fragt danach?


Fazit

Der Ratsbeschluss vom 1. Oktober 2024 ("Neumarktfriede") mit dem Umbau der Johannisfreiheit zu einer Bustrasse

  • widerspricht den langfristigen im Rat beschlossenen städtebaulichen Planungen, die auch die Johannisfreiheit mit ihrer historischen Bedeutung schützen,
  • verstößt vermutlich gegen geltendes Planungsrecht (Bebauungsplan B-73)

Zusammen mit den Änderungen der vergangenen 20 Jahre und den Bevorstehenden nördlich der Kirche an den Gebäuden des CKO wurde und wird die Johannisfreiheit als Denkmal und wesentlicher Teil der Osnabrücker Stadtgeschichte de facto aufgegeben. Bei dieser Einschätzung sind weitere Änderungen auf der historischen Johannisfreiheit (MHO) nicht einmal berücksichtigt, weil die betroffene Fläche nicht unter Denkmalschutz steht.

Die Dimension dieser Entwicklung kann man in Osnabrück nur mit dem Abriss und dem Ausbau der Dielinger Straße Mitte der 70er Jahre vergleichen, was heute vielfach als Fehler bezeichnet wird.

Daher muss der Denkmalschutz der historischen Johannisfreiheit gestärkt werden.






Was wir verlieren werden - wenn wir es nicht schützen

Kapitel 5

Und was steht im Bebauungsplan? Nachzulesen nach dem "Klick" auf der rechten Seite: "Die letzten 30 Jahre im Rückblick"...