Und was steht im Bebauungsplan? Nachzulesen nach dem "Klick" auf der rechten Seite:
"Die letzten 30 Jahre im Rückblick"
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Kapitel 6 | 1633–1850 – Was
Karten sonst noch erzählen – und was sie verschweigen
Wochenende
6 | 1./2. August 2026
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Im letzten Kapitel haben wir gesehen, wie der Schwedenplan von 1633 die
600-jährige Kontinuität der Johannisfreiheit belegt. Jetzt schauen wir genauer
hin – und fragen, ob sich das, was diese Karte zeigt, in den folgenden Jahrhunderten
verändert hat. Soviel vorweg: Äußerlich verändert sich die Johannisfreiheit
fast gar nicht. Aber am Ende dieser Epoche ist die Johannisfreiheit dennoch ganz
anders als zu ihrem Beginn.
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Hier noch einmal ein
Ausschnitt des Schwedenplans aus dem „Riksarkivet“ in Stockholm. Er ist die
erste verlässliche Karte von Osnabrück. Kopie des Schwedenplans von Knyphausen, 1633, NLA OS, K, 62a Nr.
107 H |
Was zeigt der Schwedenplan? Der Weg südlich der
Johanniskirche ist kein gerader Durchgangsweg. Er ist ein Viertelkreis – Teil
der früheren Platzbegrenzung rund um die Kirche. Östlich der Kirche liegt der
große, rechteckige Platz, den wir im letzten Kapitel kennengelernt haben. Und
zwischen der Johanniskirche und dem Augustinerkloster ist sogar ein kleines
Wäldchen eingetragen. Mitten in der Stadt. Im 17. Jahrhundert.
Die Johannisfreiheit war zu dieser
Zeit ein grüner Ort – ländlich, ruhig, abgeschieden. Karten des 18.
Jahrhunderts bestätigen das: Einzelbebauung, große Gärten. So prägte die
Johannisfreiheit das Stadtbild bis ins 20. Jahrhundert hinein.
Aber Karten erzählen nicht nur durch das, was sie zeigen. Sie erzählen auch
durch das, was sie weglassen.
Ende des 18. Jahrhunderts kartiert der Vermesser und Kartograph Christian
Ludolph Reinhold die Stadt Osnabrück. Sein Hausnummernplan von 1789/90 ist eine
bemerkenswerte Quelle. Reinhold zeichnet die Häuser sehr genau ein – und er nummeriert
sie. Aber nicht alle.
Nur die Häuser im Privatbesitz
bekommen Hausnummern. Die Häuser im Kirchenbesitz haben keine. Der Grund ist
einfach: Nur Privatleute mussten Steuern zahlen. Kirchenbesitz war steuerfrei.
Wer keine Steuern zahlt, braucht keine Nummer.
Was bedeutet das für die Johannisfreiheit? Schau dir Reinholds Plan an –
und zähle die Nummern auf der Johannisfreiheit. Merkst Du es? Es gibt keine.
Sie stehen nur an Gebäuden jenseits der alten Grenze der Johannisfreiheit. Auf
der Johannisfreiheit selbst gehört alles der Kirche. Die Johannisfreiheit ist
so kirchlich, dass der Staat sie nicht einmal zählen muss.
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Die Johannisfreiheit als Ausschnitt im Plan von Christian
Ludolph Reinhold. Hier siehst Du die alten Kuriengebäude. Das sind die Häuser
ohne Nummern. Das Neustädter Rathaus hat natürlich eine Nummer. Auch
wenn das Grundstück ursprünglich ein Teil der Johannisfreiheit war. Denn in
der Urkunde wurde vereinbart, dass es nach dem Bau des Rathauses der Stadt
gehören soll. Hausnummernplan von Reinhold,
1789/1790, Ausschnitt Johannisfreiheit, NLA OS, K, 62a Nr. 108 H. |
Im 19. Jahrhundert ändert sich das. Es werden sogenannte
Grundsteuercoupons angelegt: Jedes Grundstück wird erfasst, gezeichnet und die
Zeichnung als Dokumentation der zu entrichtenden Grundsteuer jedem Grundstück
zugeordnet. Auch kirchliche Grundstücke. Daraus entsteht ab der zweiten Hälfte
des 19. Jahrhunderts das Kataster – ein System, das wir bis heute kennen.
Aber bis dahin gilt: Die Johannisfreiheit ist ein Ort, der sich dem staatlichen Zugriff weitgehend entzieht. Kein Verkehr, keine Steuern, keine Nummern. Ein Ort außerhalb der normalen Stadtlogik.
Durch das Betreten der Johannisfreiheit verließen die
Bürgerinnen und Bürger die weltliche Gerichtsbarkeit und begaben sich in den
Schutz der Kirche.
Das ist keine Kleinigkeit. Es
bedeutet: Die Johannisfreiheit war über Jahrhunderte bewusst anders. Nicht weil
niemand sie wollte – sondern weil sie geschützt war. Durch Kirchenrecht, durch
Tradition, durch den Respekt vor dem, was dort war und bis heute ist.
Frage
zum Nachdenken:
Karten
lügen nicht – Was sagt es über einen Ort, wenn er auf einer Steuerkarte nicht
vorkommt? Die Johannisfreiheit war über Jahrhunderte nicht nur ein weitgehend
unberührter naturnaher Stadtkern. Sie unterlag auch nicht dem Einfluss der
bürgerlichen Verwaltung und Rechtsprechung. Bürger waren geschützt, wenn sie
die Johannisfreiheit betraten. Was sagt es über unsere Zeit, wenn wir diesen
Ort, der den Bürgern so lange Zeit als Rückzugsort zur Verfügung stand, nun für
eine Bustrasse großflächig betonieren wollen?
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Nächste
Woche: 1860–1928 – Die Stadt plant. Und die Moderne kommt.
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