Samstag, 29. August 2026

Kapitel 10

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"Die letzten 30 Jahre im Rückblick"

Kapitel 10  |  Oktober 2024 – Der Ratsbeschluss und seine Folgen

Wochenende 10 | 29./30. August 2026

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Am 1. Oktober 2024 beschließt der Rat der Stadt Osnabrück: Der Busbahnhof am Neumarkt wird umgebaut. Der motorisierte Individualverkehr wird dort komplett gesperrt. Der ÖPNV darf den Platz nur noch in eine Richtung passieren. Und die Busse, die bisher direkt am Neumarkt hielten, werden umgeleitet – über die Johannisfreiheit.

Was das konkret bedeutet: 730 Busse täglich auf der Johannisfreiheit. Die schmale, begrünte Verbindung zwischen den Krankenhäusern soll auf bis zu 14 Meter verbreitert werden. Das historische Natursteinpflaster wird durch Beton ersetzt. Die Grünanlagen entfallen.

Zum Vergleich: Der heutige Busbahnhof am Neumarkt wird von rund 1.700 Bussen täglich genutzt. Nach dem Umbau sollen es dort nur noch 480 sein. Der Verkehrswissenschaftler Prof. Dr. Jürgen Deiters kommt in einer Stellungnahme zu dem Schluss, dass diese Planung den wesentlichen Zielen zur Verbesserung des ÖPNV widerspricht.

Historisch betrachtet ist die Ironie kaum zu übersehen: Der Neumarkt entstand 1855 als Verkehrsknoten – von Anfang an als Verkehrsplatz konzipiert. Die Johannisfreiheit hingegen war in ihrer gesamten Geschichte – mit Ausnahme weniger Jahrzehnte im 20. Jahrhundert – kein Durchgangsweg, sondern ein Ruheraum. Nun sollen die Rollen getauscht werden.

Dieser Beschluss wurde gefasst, ohne das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege zu beteiligen und ohne förmliches Bebauungsplanänderungsverfahren – obwohl der geltende Bebauungsplan B-73 die Verkehrsberuhigung ausdrücklich festschreibt.


Der neue Buslinienplan. Am Neumarkt geht es nur noch in eine Richtung.

Dafür geht es über die Johannisfreiheit.

·         730 Busse für die Johannisfreiheit

·         430 Busse für den Neumarkt

Quelle: Ratsbeschluss vom 1. Oktober 2024, VO/2024/3395

Auf diesen Beschluss folgt eine Antwort.

Am 16. Januar 2025 schreiben Osnabrücker Historiker die Oberbürgermeisterin an und protestieren. Sie entfachen damit eine Diskussion, die bis heute anhält. Über ein Jahr später, am 30. Mai 2026, reichen vier Osnabrücker beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege zwei Anträge ein. Ihr Ziel: Die Johannisfreiheit soll stärker unter Denkmalschutz gestellt werden – bevor es zu spät ist.

Die Antragsteller sind kein anonymes Bürgerkomitee. Es sind Fachleute mit jahrzehntelanger Erfahrung: Bruno Switala, der frühere Leiter der städtischen Baudenkmal- und Stadtbildpflege. Dr. Karsten Igel, Historiker und Autor mehrerer Fachpublikationen zur Osnabrücker Stadtgeschichte. Klaus Meinert, Karten- und Stadthistoriker. Und Marius Meinert, Bewohner der Neustadt und Koordinator des Antrags.

Die Straße Johannisfreiheit soll im Teilbereich der frühen Siedlungsgrenze als Einzeldenkmal anerkannt werden. Begründung: Sie verläuft entlang der ältesten nachweisbaren Raumkante in Osnabrück, die auf die Stiftsgründung von 1011 zurückgeht.

Das Neustädter Rathaus soll in die bereits bestehende Gruppe baulicher Anlagen „Johannisfreiheit“ aufgenommen werden. Begründung: Es wurde 1348 auf kirchlichem Grund gebaut – urkundlich belegt – und ist untrennbar mit der Geschichte der Johannisfreiheit verbunden.

Die Anträge stützen sich auf archäologische Grabungsberichte, historische Karten vom Schwedenplan 1633 bis zu amtlichen Stadtplänen des 20. Jahrhunderts, Katasterunterlagen, Bebauungsplanunterlagen und Fachpublikationen.

Unterstützt werden die Antragsteller von weiteren Historikern und Osnabrücker Bürgerinnen und Bürgern – darunter die frühere Direktorin des Kulturgeschichtlichen Museums, der frühere Leiter der Stadtarchäologie und der Gründungsdirektor des Museums für Industriekultur.

Die Antragsteller bitten ausdrücklich um vorrangige Bearbeitung – weil am Neumarkt bereits vorbereitende Maßnahmen laufen, die eine Rücknahme des Beschlusses zunehmend erschweren.

Frage zum Nachdenken:

Wir haben über die Zeichen des Respekts und der Gemeinsamkeiten in der langen Geschichte der Neustadt und der Altstadt berichtet. Ein Ratsbeschluss ohne Beteiligung der Bürger und ohne Beteiligung der Denkmalpflege, die das Erbe einer Stadt bewahren soll. Dafür nun ein Bürgerantrag, der genau diese Beteiligung einfordert. Bürgerinnen und Bürger können Anträge stellen, Fachleute einschalten, öffentlich machen. Das ist Demokratie. Aber am Ende entscheiden die Gewählten. Wer soll das in Osnabrück sein – ab dem 13. September?

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Nächste Woche: Was bleibt? Was verlieren wir? Geht hin und schaut es Euch an!

💬  Mitmachen: Rund um die Johannisfreiheit passiert gerade einiges. Informier Dich – und mach mit: www.openpetition.de/!hcyhc

Was wir verlieren werden - wenn wir es nicht schützen

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