Und was steht im Bebauungsplan? Nachzulesen nach dem "Klick" auf der rechten Seite:
"Die letzten 30 Jahre im Rückblick"
Kapitel 10 | Oktober 2024 –
Der Ratsbeschluss und seine Folgen
Wochenende 10 | 29./30. August 2026
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Am 1. Oktober
2024 beschließt der Rat der Stadt Osnabrück: Der Busbahnhof am Neumarkt wird umgebaut.
Der motorisierte Individualverkehr wird dort komplett gesperrt. Der ÖPNV darf
den Platz nur noch in eine Richtung passieren. Und die Busse, die bisher direkt
am Neumarkt hielten, werden umgeleitet – über die Johannisfreiheit.
Was
das konkret bedeutet: 730 Busse täglich auf der Johannisfreiheit. Die schmale,
begrünte Verbindung zwischen den Krankenhäusern soll auf bis zu 14 Meter
verbreitert werden. Das historische Natursteinpflaster wird durch Beton
ersetzt. Die Grünanlagen entfallen.
Zum Vergleich:
Der heutige Busbahnhof am Neumarkt wird von rund 1.700 Bussen täglich genutzt.
Nach dem Umbau sollen es dort nur noch 480 sein. Der Verkehrswissenschaftler
Prof. Dr. Jürgen Deiters kommt in einer Stellungnahme zu dem Schluss, dass
diese Planung den wesentlichen Zielen zur Verbesserung des ÖPNV widerspricht.
Historisch betrachtet ist die Ironie
kaum zu übersehen: Der Neumarkt entstand 1855 als Verkehrsknoten – von Anfang
an als Verkehrsplatz konzipiert. Die Johannisfreiheit hingegen war in ihrer
gesamten Geschichte – mit Ausnahme weniger Jahrzehnte im 20. Jahrhundert – kein
Durchgangsweg, sondern ein Ruheraum. Nun sollen die Rollen getauscht werden.
Dieser
Beschluss wurde gefasst, ohne das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege
zu beteiligen und ohne förmliches Bebauungsplanänderungsverfahren – obwohl der
geltende Bebauungsplan B-73 die Verkehrsberuhigung ausdrücklich festschreibt.
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Der neue
Buslinienplan. Am Neumarkt geht es nur noch in eine Richtung. Dafür geht es über die
Johannisfreiheit. ·
730 Busse für die Johannisfreiheit ·
430 Busse für den Neumarkt Quelle: Ratsbeschluss
vom 1. Oktober 2024, VO/2024/3395 |
Auf diesen Beschluss folgt eine Antwort.
Am 16. Januar
2025 schreiben Osnabrücker Historiker die Oberbürgermeisterin an und
protestieren. Sie entfachen damit eine Diskussion, die bis heute anhält. Über
ein Jahr später, am 30. Mai 2026, reichen vier Osnabrücker beim
Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege zwei Anträge ein. Ihr Ziel: Die
Johannisfreiheit soll stärker unter Denkmalschutz gestellt werden – bevor es zu
spät ist.
Die
Antragsteller sind kein anonymes Bürgerkomitee. Es sind Fachleute mit
jahrzehntelanger Erfahrung: Bruno Switala, der frühere Leiter der städtischen
Baudenkmal- und Stadtbildpflege. Dr. Karsten Igel, Historiker und Autor
mehrerer Fachpublikationen zur Osnabrücker Stadtgeschichte. Klaus Meinert,
Karten- und Stadthistoriker. Und Marius Meinert, Bewohner der Neustadt und Koordinator
des Antrags.
Die
Straße Johannisfreiheit soll im Teilbereich der frühen Siedlungsgrenze als
Einzeldenkmal anerkannt werden. Begründung: Sie verläuft entlang der ältesten
nachweisbaren Raumkante in Osnabrück, die auf die Stiftsgründung von 1011
zurückgeht.
Das Neustädter Rathaus soll in die
bereits bestehende Gruppe baulicher Anlagen „Johannisfreiheit“ aufgenommen
werden. Begründung: Es wurde 1348 auf kirchlichem Grund gebaut – urkundlich
belegt – und ist untrennbar mit der Geschichte der Johannisfreiheit verbunden.
Die Anträge
stützen sich auf archäologische Grabungsberichte, historische Karten vom Schwedenplan
1633 bis zu amtlichen Stadtplänen des 20. Jahrhunderts, Katasterunterlagen,
Bebauungsplanunterlagen und Fachpublikationen.
Unterstützt
werden die Antragsteller von weiteren Historikern und Osnabrücker Bürgerinnen
und Bürgern – darunter die frühere Direktorin des Kulturgeschichtlichen
Museums, der frühere Leiter der Stadtarchäologie und der Gründungsdirektor des
Museums für Industriekultur.
Die
Antragsteller bitten ausdrücklich um vorrangige Bearbeitung – weil am Neumarkt
bereits vorbereitende Maßnahmen laufen, die eine Rücknahme des Beschlusses
zunehmend erschweren.
Frage zum
Nachdenken:
Wir
haben über die Zeichen des Respekts und der Gemeinsamkeiten in der langen
Geschichte der Neustadt und der Altstadt berichtet. Ein Ratsbeschluss ohne
Beteiligung der Bürger und ohne Beteiligung der Denkmalpflege, die das Erbe
einer Stadt bewahren soll. Dafür nun ein Bürgerantrag, der genau diese
Beteiligung einfordert. Bürgerinnen und Bürger können Anträge stellen,
Fachleute einschalten, öffentlich machen. Das ist Demokratie. Aber am Ende
entscheiden die Gewählten. Wer soll das in Osnabrück sein – ab dem 13.
September?
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Nächste Woche: Was bleibt? Was verlieren wir? Geht hin und schaut es Euch an!
💬 Mitmachen: Rund um die Johannisfreiheit passiert
gerade einiges. Informier Dich – und mach mit: www.openpetition.de/!hcyhc